1. ALLGEMEINE DATENSCHUTZ-VERORDNUNG (DSGVO)
Die DSGVO ist ein neuer, bedeutender regulatorischer und politischer Meilenstein der EU. Sie wurde nach mehreren Jahren politischer Verhandlungen eingeführt und bietet eine einheitliche und gemeinsame Sichtweise auf den Datenschutz für die europäischen Bürger. Dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung des digitalen Binnenmarktes dar.
Die DSGVO ist eine wichtige Gesetzgebung, die der Zweckverband Minett-Kompost vollständig umsetzt.
Das Ziel der DSGVO ist es, die Rechte der Bürger in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Unternehmen innerhalb der EU sowie durch Unternehmen außerhalb der EU, die personenbezogene Daten europäischer Bürger verarbeiten, zu schützen.
Sie führt eine Reihe von „digitalen Rechten“ für EU-Bürger ein (ausdrückliche Einwilligung, Datenzugang, Löschung, Datenübertragbarkeit) sowie eine Reihe von Pflichten für Unternehmen (z. B. Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen, Meldepflicht bei Datenschutzverletzungen usw.).
Die DSGVO ist mehr als nur ein technischer Standard, da sie zahlreiche ethische und moralische Bezüge enthält. Der Schutz der Privatsphäre wird als „Menschenrecht“ betrachtet, und es wird besonderer Wert auf Grundsätze wie „Fairness“ und „Transparenz“ gelegt.
Gemäß dieser Verordnung ist Minett-Kompost verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um:
- sicherzustellen, dass personenbezogene Daten der Kunden mit deren Einwilligung oder auf einer anderen rechtmäßigen Grundlage erhoben wurden;
- sicherzustellen, dass die Daten nicht länger aufbewahrt werden, als es gesetzlich vorgeschrieben ist;
- zu gewährleisten, dass nur die für einen bestimmten Zweck erforderlichen Daten erhoben und ausschließlich zu diesem Zweck verwendet werden;
- sicherzustellen, dass personenbezogene Daten in einer sicheren Umgebung gespeichert werden, um Verlust, Leckagen oder Diebstahl zu vermeiden.
Die DSGVO gewährt den Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, das Recht, alle Informationen über die Verarbeitung ihrer Daten zu erhalten.
Zu diesem Zweck kann die betroffene Person folgende Rechte ausüben:
Recht auf Auskunft
Jede betroffene Person hat das Recht, Auskunft über die beim Zweckverband Minett-Kompost gespeicherten Daten zu erhalten, die sie betreffen. Vor der Gewährung eines Zugriffs wird der Verantwortliche stets die Identität der anfragenden Person überprüfen, unabhängig davon, wer die Anfrage stellt.
Der Verantwortliche stellt sicher, dass die gewünschten Daten innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage übermittelt werden.
Das Auskunftsrecht ist grundsätzlich kostenlos.
Recht auf Widerruf der Einwilligung
Jede Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf beeinträchtigt nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung.
Recht auf Berichtigung und Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Jede Person, deren personenbezogene Daten im Rahmen einer Verarbeitung erhoben wurden, hat das Recht, unvollständige Daten ergänzen oder unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
Betroffene Personen können außerdem die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen, wenn:
- die Daten für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind;
- die betroffene Person ihre Einwilligung widerruft (und keine andere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung besteht);
- die betroffene Person der Verarbeitung widerspricht;
- die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Recht auf Widerspruch oder Einschränkung der Verarbeitung
Jede betroffene Person kann verlangen, dass die Verarbeitung ihrer Daten eingeschränkt wird, wenn:
- die betroffene Person die Richtigkeit der Daten bestreitet und eine Überprüfung der Datenqualität verlangt;
- die betroffene Person die Daten nicht löschen, sondern deren Nutzung einschränken möchte;
- die Daten veraltet sind, jedoch für die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich sind.
Recht auf Datenübertragbarkeit
Betroffene Personen haben das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem Zweckverband Minett-Kompost bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln, ohne dass der bisherige Verantwortliche dies behindert.
Anfragen sind zu richten an: dpo@minett-kompost.lu
Der Zweckverband Minett-Kompost behält sich das Recht vor, bei offensichtlich unbegründeten oder exzessiven Anfragen (z. B. wiederholte Anfragen) die Beantwortung zu verweigern. Im Falle einer Ablehnung verpflichtet sich Minett-Kompost, die Gründe für die Ablehnung sowie die möglichen Rechtsmittel bei der zuständigen Aufsichtsbehörde mitzuteilen.
2. BESCHWERDEN
Für weitere Informationen oder zur Ausübung der aus der DSGVO resultierenden Rechte können Sie den Datenschutzbeauftragten des Zweckverbands Minett-Kompost kontaktieren:
- per E-Mail: dpo@minett-kompost.lu
- per Post: Datenschutzbeauftragter des Zweckverbands Minett-Kompost, B.P. 3, L-3901 Mondercange
Die CNPD (Commission nationale pour la protection des données) ist als Aufsichtsbehörde zuständig und kann bei Beschwerden kontaktiert werden:
Commission nationale pour la protection des données – Service des plaintes,1, avenue du Rock & Roll, L-4361 Esch-sur-Alzette.
3. BESCHREIBUNG DER DIENSTLEISTUNGEN
3.1. Waage / Annahme
Der Waagedienst verwaltet die Annahme und Verwiegung der von Kunden oder Transporteuren gelieferten Abfälle. Es werden Wiegescheine mit Angaben zu Transporteur/Kunde, transportiertem Material, Gewicht, Ein- und Ausfahrtszeit, sowie Kfz-Kennzeichen erstellt. Im Falle einer Ablehnung der Ablagerung wird eine Benachrichtigung an den Einlieferer gesendet.
Unternehmen werden mit ihrer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Betriebsgenehmigung registriert.
Die Daten der gewerblichen und öffentlichen Kunden werden auf Anfrage an die Mitgliedsgemeinden des Zweckverbands sowie an die Umweltverwaltung im Rahmen des Jahresberichts übermittelt. Die Daten privater Kunden werden den Mitgliedsgemeinden auf deren Anfrage weitergegeben.
3.2. Buchhaltung / Einnahmen
Die Abrechnung der einliefernden Bürger basiert auf den Daten, die von den Diensten Waage/Annahme sowie Verkauf erhoben wurden.
Im Falle eines Zahlungsausfalls wird der Dienst Buchhaltung das Friedensgericht und gegebenenfalls Gerichtsvollzieher einschalten.
Daten zu unbezahlten Rechnungen werden an die beteiligten Parteien weitergegeben.
3.3. Verkaufsdienst
Der Verkaufsdienst erhebt Identifikations- und Adressdaten der Kunden. Diese Daten werden ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Verkaufs (Auftragsvorbereitung und Rechnungsstellung) verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
